Wie gewohnt steht ein Sammelfahrzeug des vom Landkreis beauftragten Entsorgungsdienstleisters in verschiedenen Gemeinden zeitweise zur Verfügung, um Abfälle entgegen zu nehmen, die nicht über den Restabfallbehälter entsorgt werden dürfen.

Dazu gehören beispielsweise Behälter, Flaschen oder Tuben, mit den orangen Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „gesundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“.

Auch Holzschutzmittel, Energiesparlampen (jedoch keine Leuchtstoffröhren; diese bitte zum Wertstoffhof!), Feuerlöscher und Batterien können abgegeben werden. Nicht angenommen werden dagegen u. a. Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl), Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altreifen und Druckgasflaschen.

Hinweise zur Sammlung „gefährlicher Abfälle“:
• Wasserlösliche Wandfarben (Dispersionsfarben) enthalten keine gefährlichen Stoffe und gehören deshalb nicht zu den „gefährlichen Abfällen“. Eimer mit eingetrockneten Wandfarben oder leere Eimer sind daher von der Annahme ausgeschlossen. Sind Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer abgegeben werden. „Pinselreine“ Kunststoffeimer können über den gelben Sack entsorgt oder am Wertstoffhof abgegeben werden, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Auswaschen der Eimer ist nicht erforderlich! Sind noch flüssige Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig eintrocknen lassen. Die getrockneten Farbstücke gehören in die Restmülltonne, Eimer wiederum in den gelben Sack / Wertstoffhof.
Nur „haushaltsübliche Mengen“! Fallen größere Mengen „gefährliche Abfälle“ an, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen oder dem gewerblichen Bereich, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abfallberatung des Landkreises auf.

• Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl) ist von der Annahme ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altölgesetzes zur Rücknahme der gekauften Menge verpflichtet.

• Altlacke/-farben (lösemittelhaltig): Dosen und Behälter aus Metall mit vollständig eingetrockneten Farben und Lacken sind Restabfall, da das schädliche Lösungsmittel bereits verdampft ist. Eine Abgabe bei der Problemabfall-sammlung ist nicht mehr notwendig. Restentleerte metallische Gebinde (z. B. Metalleimer für Dickschichtfarbe, Farbdosen, …) können als Schrott an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.

• Grundsätzlich sollten „gefährliche Abfälle“ in der Originalverpackung abgegeben werden, um die Eingruppierung zu erleichtern. Die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Eimer oder Kanister sind, wie in anderen Landkreisen auch, von der Annahme ausgeschlossen.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Ab-fallwirtschaft unter den Rufnummern 0951/85-706 bzw. 85-708 sehr gerne zur Verfügung.

Samstag, 26. Oktober 2019
Burgebrach, Parkplatz neben der Steigerwaldhalle
von 11.15 bis 12.45 Uhr

Text: Landratsamt Bamberg