In der vergangenen Sitzung des Verwaltungsgemeinschaftsrates stand die Neufestsetzung der Abwassergebühren auf der Tagesordnung. Im vierjährigen Turnus sind diese anhand des konkreten Aufwandes jeweils von Gesetzes wegen neu zu kalkulieren.

Besonders erfreulich konnte dabei festgestellt werden, dass durch Einsparungen – insbesondere im Strombezug – in den letzten vier Jahren Überschüsse erwirtschaftet werden konnten. Diese können nun mit einer Senkung der Verbrauchsgebühren wieder an die Gebührenzahler zurückgegeben werden.

Die erheblichen Einsparungen bei den Stromkosten konnte vor allem durch den zwischenzeitlichen Bau eines Fermenters erreicht werden, mit welchem dem anfallenden Klärschlamm – ähnlich einer Biogasanlage – Energie entzogen und in Strom umgewandelt wird. Dieser wird dann für den Betrieb der Kläranlage genutzt. Weiterhin verringert sich die Menge des zu entsorgenden Klärschlamms durch dieses Verfahren um rund 40 Prozent.

Durch diese Fortentwicklung der Anlage können nun die Verbrauchsgebühren pro Kubikmeter Abwasser von bisher 2,30 Euro um 17 Cent gesenkt werden. Ab 01.01.2020 bemisst sich demnach die Gebühr auf 2,13 Euro. Eine Grundgebühr wird weiterhin nicht erhoben.

Johannes Maciejonczyk
1. Bürgermeister
Markt Burgebrach